[ Auszug: (1) Die einem Gesellschafter durch den Gesellschaftsvertrag übertragene
Befugnis zur Geschäftsführung kann ihm durch einstimmigen Beschluss oder,
falls nach d ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]